Vertrags- und Buchungsbedingungen für Ausfahrten, Mehrtagestörns und Arrangements
1. Vertrag
1.1. Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Gast der TZR&W den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe der Reisebeschreibung verbindlich an. Grundlage hierfür sind die jeweilige Reiseausschreibung und die ergänzenden Reiseinformationen zum Zeitpunkt der Buchung. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online über das Buchungssystem (www.hansesail.com) vorgenommen werden. Der Gast kann auch für weitere Personen buchen. Für deren Vertragsverpflichtungen steht er dann wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Reise durch die TZR&W gebucht ist und dem Gast die Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) zugegangen ist.
1.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot der TZR&W. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, soweit der Gast bezüglich des neuen Angebots auf die Änderungen hingewiesen wurde, die TZR&W ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Gast zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie z.B. durch die Zahlung des Reisepreises, die Anzahlung oder den Antritt der Reise erfolgen.
1.3. Der Gast versichert mit seiner Anmeldung, dass er bzw. die mitangemeldeten Personen organisch und psychisch gesund und nicht drogenabhängig sind sowie nicht an einer ansteckenden oder Anfallerkrankung leiden. Jeder Teilnehmer versichert, dass er mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung in tiefem Wasser schwimmen kann.
2. Leistungen/Mindestteilnehmerzahl/Ersetzungsvorbehalt
2.1. Der Umfang der von der TZR&W geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den von ihr veranlassten und zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung maßgeblichen Leistungsbeschreibungen (Törn- und Preislisten) und den korrespondierenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung.
2.2. Die TZR&W behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Nichterreichen der in der Buchungsbestätigung genannten Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen auf ein angemessenes alternatives Schiff umzubuchen. Ebenso vorbehalten bleibt das Recht, die An- und Auslaufzeitpunkte und deren Ort zu ändern, soweit dies erforderlich wird. Die TZR&W und/oder der Skipper/Kapitän sind jederzeit berechtigt festzustellen, dass das Wetter, Hoch- oder Niedrigwasser, die Blockierung von Fahrtrouten und ähnliche Umstände eine Fahrt nicht zulassen oder es notwendig machen, die Fahrt zu ändern oder abzubrechen. Die TZR&W wird sich in solchen Fällen bemühen, an einer Alternative mitzuwirken. Kosten für zusätzliche Aufwendungen, die dem Gast entstehen, werden nicht von der TZR&W getragen. Ist in den genannten oder vergleichbaren Fällen eine Umbuchung nicht möglich, behält sich die TZR&W vor, die Reise zu stornieren.
3. Umbuchungen/Neuanmeldung
3.1. Werden auf Wunsch des Gastes nach Zugang der Buchungsbestätigung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, wird für die Umbuchung eine Kostenpauschale in Höhe von 20,00 Euro berechnet.
Umbuchungen sind bis 31 Tage vor Reiseantritt möglich. Danach können Änderungen nur noch in Form eines Rücktritts vom Reisevertrag mit einer anschließenden Neuanmeldung geschehen. Es fallen dementsprechend Stornogebühren an.
3.2. Bis sieben Tage vor Reisebeginn kann der Gast durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die TZR&W kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Törnerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Gast der TZR&W als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Eintritt des Dritten macht eine Umbuchung erforderlich, für die die oben genannten Bestimmungen entsprechend gelten.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die in den Preislisten und Törnbeschreibungen angegebenen Preise verstehen sich als Verbraucherendpreise, d.h. es handelt sich um Bruttopreise, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Darin nicht enthalten sind die Kosten, die durch geänderte Termine, Transfers und Versetzboote entstehen, soweit nichts anderes vereinbart, bzw. in der Buchungsbestätigung ausgewiesen ist.
Zusatzkosten/Preisänderungen: Die TZR&W berechnet dem Gast zusätzlich eine Ticketgebühr in Höhe von 1,00 Euro, Firmenkunden eine Servicegebühr in Höhe von 10,00 Euro. Die Zusatzkosten sind auf der Rechnung ausgewiesen.
4.2. Soweit zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, behält sich die TZR&W vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise in dem Umfang bis zum 21. Tag vor Reisebeginn zu ändern, wie sachlich berechtigte erhebliche Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen. Im Falle einer für den Gast nachteiligen Preisänderung setzt der Veranstalter den Gast unverzüglich davon in Kenntnis. Falls die Preiserhöhung mehr als 8 % des Reisepreises übersteigen, ist der Gast berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 10 Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten.
4.3. Bei Arrangements ist der Gesamtbetrag sofort nach Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung zu zahlen.
5. Reiseunterlagen
5.1. Die Reiseunterlagen werden bis 3 Wochen vor Anreisetermin, auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail in Form einer Buchungsbestätigung/Rechnung zugesandt. Sollten die Reiseunterlagen dem Gast nicht bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit der TZR&W in Verbindung zu setzen.
5.2. Der Versand der Bordkarte erfolgt bis 3 Wochen vor dem Tag der Einschiffung, soweit die Reise nicht storniert und der Reisepreis vollständig bezahlt worden ist. Das Einschiffen ist nur mit gültiger Bordkarte möglich. Gutscheine sind nur im Zusammenhang mit der Bordkarte gültig.
6. Pass-/Visa-/ Zoll-/ Devisen/Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung von Pass-/Visa-/Zoll-/Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Gast selbst verantwortlich.
7. Regeln an Bord/Sicherheitshinweise
Allen Anordnungen der Schiffsführer oder deren Repräsentanten (Offiziere, Ausbilder, Bootsmann, Sergeant) ist Folge zu leisten. Grobe Zuwiderhandlungen, anstößiges Verhalten, insbesondere infolge von Alkohol-missbrauch, können zum unmittelbaren Ausschluss von der Fahrt führen. Erfolgt ein derartiger Ausschluss von der Fahrt, trägt der Gast die daraus resultierenden Kosten, die beispielsweise bei einem zusätzlichen Anlaufen eines Hafens oder für eine eigenständige Rückfahrt entstehen. Das Setzen auf die Reling, die Nagelbänke oder das Tauwerk ist untersagt, ebenso darf sich nicht am Tauwerk festgehalten und ins Rigg geklettert werden. Es ist auf die Türschwellen im Schiff zu achten. Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
8. Rücktritt/Kündigung/Nichterscheinen/Stornogebühren
8.1. Vor Reiseantritt kann der Gast jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung des Gastes ist schriftlich an die TZR&W zu richten. Der Rücktritt wird mit Zugang bei der TZR&W wirksam. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, schuldet er der TZR&W eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von dieser zu vertreten ist. Bei Stornierung wird die Service- sowie Ticketgebühr einbehalten.
8.2. Die Höhe der Rücktrittsgebühren wird wie folgt pauschal vereinbart:
...bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 15 %, mindestens aber 25,00 €
...bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 %,
...bis zum 20. Tag vor Reiseantritt 50 %,
...bis zum 10. Tag vor Reiseantritt 90 %,
...danach bis Törnbeginn 100 % des Gesamtreisebetrages.
Dem Gast bleibt es in jedem Fall unbenommen, der TZR&W nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
8.3. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
8.4. Die TZR&W kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen spätestens bis 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis sechs Tagen bis sieben Tage und bei einer Reisedauer weniger als zwei Tagen spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Hindern andere unvermeidbare, außergewöhnliche Umständen die TZR&W an der Erfüllung des Vertrages, ist der Rücktritt unverzüglich nach Kenntniserlangung von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Durch den Gast bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollumfänglich erstattet. Die TZR&W haftet aber nicht für dem Gast entstehende An- und Abreisegebühren, die diesem möglicherweise für bereits von ihm gebuchte Bahn-, Flugzeug-, Fähr- oder Bustickets entstehen.
Nimmt der Gast die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von der TZR&W zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen ohne Kündigung des Vertrages oder Rücktritt ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl die TZR&W zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Für die vereinbarte Vergütung gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 615 S. 1 + 2 BGB). Danach ist die vereinbarte Vergütung zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht. Die TZR&W hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen ebenso anrechnen zu lassen wie eine Vergütung, die durch anderweitige Verwendung der vereinbarten Leistung erlangt wird oder deren Erlangung böswillig unterlassen wird.
8.5. Die TZR&W ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Gast seine von ihm eingegangenen Vertragspflichten verletzt.
8.6. Dem Gast ist bekannt, dass der gebuchte Segeltörn wetterabhängig ist. Grundsätzlich führt der Veranstalter die Törns/Ausfahrten bei jedem Wetter durch. Für einen Rücktritt oder eine Kündigung durch den Gast auf Grund schlechten Wetters gilt Ziff. 8.4.. Dem Gast bleibt es unbenommen, der TZR&W einen wesentlich geringeren Schaden nachzuweisen.
8.7. Entscheidet der Skipper/Kapitän auf Grund der Witterungsverhältnisse, dass kurz vor Fahrtantritt oder während des Törns oder der Ausfahrt Körper, Gesundheit oder Eigentum der Fahrgäste erheblich beeinträchtigt sein können und die Durchführung oder Fortführung für die Gäste unzumutbar ist oder wird, regelt sich die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ebenfalls nach Ziff. 8.4.. Dem Gast bleibt es unbenommen, der TZR&W einen wesentlich geringeren Schaden nachzuweisen. Für diese im Ermessen des Skippers/Kapitän stehende Feststellung ist die Gefährdung eines einzigen Gastes/Teilnehmers ausreichend.
9. Mängel an der Reiseleistung
9.1. Die TZR&W verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
9.2. Weist die Leistung Mängel auf, die über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen, hat der Gast dem Veranstalter den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
9.3. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie unmöglich ist oder diese einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Der Gast kann in solchen Fällen den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die TZR&W eine vom Gast bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
9.4. Unterlässt der Gast schuldhaft die unverzügliche Anzeige des Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz nicht ein. Der Gast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mögliche Schäden zu vermeiden, bzw. gering zu halten.
9.5. Der Schiffseigner, der Skipper/Kapitän oder die Mitglieder der Crew sind lediglich zur Annahme der Mängelanzeige, jedoch nicht zum Anerkenntnis von Ansprüchen berechtigt.
10. Haftung
10.1. Die Haftung der TZR&W für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die in der Verantwortung der TZR&W liegen, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung beruht.
10.2. Die TZR&W haftet nicht für Schäden, die durch Verspätung vor, während oder nach der Beförderung aufgetreten sind oder die durch eine Abweichung von der vereinbarten Anfangs- und Schlusszeit verursacht wurden.
10.3. Die TZR&W haftet nicht dafür, dass das Schiff während der Fahrt Segel setzt und/oder vollständig ohne den Einsatz von Maschinenkraft fährt. Das Setzen der Segel liegt ausschließlich im Ermessen des Skippers/Kapitäns und ist immer abhängig von der Beachtung von Sicherheitsvorschriften sowie Wind und Wetter.
11. Abtretung/Aufrechnung
11.1. Ein Recht des Gastes auf Abtretung von Schadensersatz- oder Gewährleistungs-ansprüchen aus Anlass der Reise an Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer im eigenen Namen.
11.2. Eine Aufrechnung durch den Gast ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung möglich.
12. Verjährung
Die Mängelansprüche des Gastes, einschließlich der Gestaltungsrechte und der entsprechenden Rückzahlungsansprüche verjähren in zwei Jahren; die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
13. Versicherungen
Der Gast ist über die TZR&W nicht gegen Unfälle und Krankheit sowie zusätzliche Reisekosten versichert, wenn dies nicht ausdrücklich auf der Törnbestätigung berechnet und ausgewiesen worden ist.
Es werden der Abschluss einer Reisekranken-, Reiseunfall- sowie einer Reisegepäckversicherung empfohlen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten für einen Rücktransport im Krankheitsfalle nur über eine vom Gast selbst abzuschließende (Auslands)Reisekrankenversicherung und nicht von der TZR&W getragen werden. Weiterhin wird empfohlen, sich gegen einen möglicherweise nötig werdenden Rücktritt von Transfermitteln zu versichern.
14. Datenschutz
Der Gast ist damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Mit Erhalt der Datenschutzerklärung willigt der Kunde in die Datenschutzerklärung ein.
15. Gerichtsstand
15.1. Gerichtsstand für Klagen des Gastes ist der Sitz der TZR&W in Rostock.
15.2. Für Klagen der TZR&W gegen Verbraucher ist deren Wohnsitz maßgebend; richtet sich die Klage gegen Kaufleute, juristische Personen oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, dann gilt der Sitz der TZR&W in Rostock als ausschließlich vereinbarter Gerichtsstand.
16. Höhere Gewalt
Kurzfristige Änderungen oder Stornierungen der Buchung seitens der TZR&W wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände sind zulässig (nicht vorhersehbare höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streik, Betriebsstörungen, Schäden am Schiff, Beschlagnahme, Pandemieauflagen u.ä.). Wird der Vertrag gekündigt, so kann die TZR&W für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
17. Allgemeine Bestimmungen
17.1. Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit nicht im Einzelfall durch individuelle Vereinbarungen abweichende Regelungen getroffen werden.
17.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Reiseveranstaltungsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
17.3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der TZR&W und dem Gast gilt deutsches Recht.
Rostock, März 2022
Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde
Büro Hanse Sail
Warnowufer 65, 18057 Rostock
Tel.: +49 (0)381 381 29 50
hansesail@rostock.de, www.hansesail.com
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Eine solche Versicherung tritt in Kraft bei schwerer Unfallverletzung oder Erkrankung, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum der versicherten Person, Umzug aufgrund der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses und Tod.